Gesetzesänderungen: Das gilt seit dem 1. Juli 2015

 

Für Eltern und Arbeitgeber treten am 1. Juli wichtige Gesetzesänderungen in Kraft.

Für Eltern und Arbeitgeber treten am 1. Juli wichtige Gesetzesänderungen in Kraft.© Ursula Deja – Fotolia.com

Artikel stamt aus Impulse vom 29.06.2015 : http://www.impulse.de/recht-steuern/gesetzesaenderungen-juli/2078317/

Elterngeld Plus, Lkw-Maut: Am 1. Juli sind einige Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die auch für Unternehmen relevant sind. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Diese Gesetzesänderungen gelten ab dem 1. Juli 2015:

Elterngeld Plus:

Bisher erhielt ein Elternteil mindestens zwei bis maximal zwölf Monate lang Elterngeld. Wenn der Partner ebenfalls mindestens zwei Monate lang zu Hause bleibt, konnte das Paar insgesamt für 14 Monate die Unterstützung beziehen. Ab dem 1. Juli können Eltern nun doppelt lange Elterngeld bekommen, wenn sie währenddessen in Teilzeit arbeiten.

Die Gesamtdauer der Elternzeit darf künftig auf drei Phasen verteilt werden – und zwar innerhalb von acht Jahren. Für Arbeitgeber heißt das: Dreimal müssen Formulare ausgefüllt, dreimal Ersatz gesucht werden. Der DIHK kritisiert, hierdurch würden die Personalabteilungen kleiner Firmen belastet. Lesen Sie auf impulse.de, was Arbeitgeber noch zum Thema Elternzeit wissen sollten.

LKW-Maut:

Die LKW-Maut wird auf weitere 1100 Kilometer autobahnähnlich ausgebauter Bundesstraßen ausgedehnt. Künftig müssen Spediteure für alle Lastwagen, die einschließlich Anhänger mindestens zwölf Tonnen wiegen, auch auf diesen Strecken die Maut zahlen. Umstellen müssen sie nichts. Die Betreibergesellschaft Toll Collect hat die neuen Daten bereits per Software-Update an die Maut-Geräte übermittelt, die die meisten Laster zur kilometergenauen Abrechnung installiert haben. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch Mehreinnahmen von rund 80 Millionen Euro im Jahr.

Pfändungsgrenzen:

Ab 1. Juli 2015 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Diese sollen sicherstellen, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen und ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Zugleich soll vermieden werden, dass Schuldner aufgrund von Pfändungsmaßnahmen auf Sozialleistungen angewiesen sind und dadurch letztlich die Allgemeinheit für private Schulden einzustehen hat.

Ab dem 1. Juli 2015 beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1073,88 Euro. Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 404,16 Euro für die erste und um monatlich je weitere 225,17 Euro für die zweite bis fünfte Person.

Einlagensicherung:

Zum 3. Juli 2015 tritt das neue Einlagensicherungsgesetz in Kraft. Die Ersparnisse von Bankkunden sind damit besser vor dem Verlust bei Bankenpleiten geschützt. Wie bisher bleibt es beim gesetzlich garantierten Schutz von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank. Dieses Mindestschutzniveau soll ab 3. Juli in allen 28 EU-Staaten gelten.

„Schutzwürdige“ Einlagen bis zu 500.000 Euro sind ebenfalls gesetzlich abgesichert. Das sind etwa Einlagen aus dem Verkauf einer Immobilie oder einer betrieblichen Abfindung. Der höhere Schutz greift aber nur für sechs Monate. Im Fall einer Bankpleite sollen die gesicherten Einlagen künftig binnen sieben Tagen an Sparer ausgezahlt werden. Bisher galt eine Frist von 20 Tagen.

Rentenerhöhung:

Die gesetzlichen Renten steigen zum 1. Juli 2015 in den alten Bundesländern um 2,1 Prozent und in den neuen um 2,5 Prozent. Der Rentenwert – quasi die monatliche Rente für ein Jahr Beschäftigung mit Durchschnittsentgelt – steigt auf 29,21 Euro (West) beziehungsweise 27,05 Euro (Ost).

Strafgeld für Schwarzfahrer:

Zum ersten Mal seit inzwischen zwölf Jahren wird das „erhöhte Beförderungsentgelt“ angehoben – von 40 auf 60 Euro. Diesen Betrag muss zahlen, wer in Bus oder Bahn ohne Ticket erwischt wird oder seinen Fahrschein nicht ordnungsgemäß entwertet hat. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und das Verkehrsministerium erhoffen sich davon eine stärker abschreckende Wirkung.

Viele Verkehrsbetriebe schaffen die Umstellung aber nicht rechtzeitig. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn, in Hamburg, München und im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr gelten die Änderungen erst ab August. Berlin stellt dagegen schon zum 1. Juli um. Laut VDV kosten Schwarzfahrer die Unternehmen jedes Jahr rund 350 Millionen Euro.

  • Quelle: bas/dpa
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