Keine Chance für Einbrecher
Der Herbst ist da: Für Einbrecher beginnt die heiße Phase des Jahres, denn Häuser liegen jetzt immer früher und damit länger im Dunkeln. Was kann man aber tun, um sich zu schützen? Zunächst einmal sind die Schäden durch einen Einbruch über die Hausratversicherung abgedeckt. Am anfälligsten ist die eigene Wohnung oder das Haus, wenn man zum Beispiel wegen eines Urlaubs nicht zugegen ist. Wer jedoch länger als zwei Monate verreist, sollte dies seiner Versicherung mitteilen. Die längere Abwesenheit wird in der Hausratversicherung laut Angaben des Branchenverbandes GDV häufig als Gefahrerhöhung angesehen.
weiterlesen…
Diesen Artikel weiterempfehlen:
Neue Bemessungsgrenzen
Die Löhne und Gehälter sind im vergangenen Jahr gestiegen, weshalb sich auch im kommenden Jahr 2015 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung sowie andere Rechengrößen der Sozialversicherung ändern werden. Entsprechende Zahlen wurden von der Bundesregierung veröffentlicht. Offiziell müssen die Zahlen noch vom Bundestag bestätigt werden. Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt im Westen von monatlich 5.950 Euro auf nun monatlich 6.050 Euro.
Diesen Artikel weiterempfehlen:
Streit ums Fallobst
Der Herbst ist traditionell Erntezeit. Vor allem die stolzen Besitzer von Obstbäumen können dann die Früchte ihrer Arbeit ernten. Doch auch andere können hiervon profitieren, und zwar dann, wenn es sich um Fallobst handelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist in seinem §911 hier eindeutig: „Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks.“
Diesen Artikel weiterempfehlen:
Vorsicht beim Herbstspaß
Was könnte es an einem windigen Herbsttag Schöneres geben, als auf einem Hügel zu stehen und einen Drachen steigen zu lassen? Der Wind zupft an den Wimpeln und Fähnchen und die Kleinen jauchzen vor Glück. Doch so romantisch dieses Schauspiel ist: Es birgt Gefahren und verlangt in manchen Fällen zusätzlichen Versicherungsschutz. Denn auch leichtgewichtige Modellflieger unterliegen laut Luftverkehrszulassungsordnung einer gesetzlichen Versicherungspflicht. Dies sind z. B. Drachen und Modellflugzeuge, die weniger als fünf Kilogramm wiegen. Eine Ausnahme gibt es für reines Spielzeug – jedoch hat der Gesetzgeber
nicht genau definiert, wo das Spielzeug aufhört und der Modellflieger beginnt.
Diesen Artikel weiterempfehlen:
Radfahrer aufgepasst
Radfahrer können aufatmen. Sie müssen auch weiterhin keinen Helm tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof im Juni 2014 entschieden. Wer als Radfahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat weiterhin vollen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Dennoch erklärten die Bundesrichter am Rande, dass das immer in Abhängigkeit des allgemeinen Verkehrsbewusstseins zu beurteilen ist. Übersetzt heißt das: Wenn eines Tages eine Mehrheit der Radfahrer einen Helm trägt, könnte sich die aktuelle Rechtsauffassung wieder ändern und eine Helmpflicht durch die Hintertür Wirklichkeit werden.
Diesen Artikel weiterempfehlen: